Fontana Suburbia

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...zum Tag des offenen Denkmals 2019 in Burgweinting/ Regensburg

Denkmaltag der Stadt Regensburg <klick>

Fontana Suburbia“ fragt nach Gestaltungsideen und Wiederbelebungsstrategien. Dem Kunstverein wäre mit einem benutzbaren Maibaumständer gedient, so könnten wir eine neue Tradition weiterentwickeln und Kunst im Stadtteil verankern

 

analoge Raumorganisation; form follows function:

untenstehender Brief vom 19. Juli als PDF <klick>

 

 

Foto und Kommentar Herbst 2013:

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::FUNFACTS:::::::::::::::::::::::::::::::

Funfacts: Cette nouvelle enseigne constitue un bel exemple de l’art de s’approprier une marque déjà existante et par cette voie, sous le signe de la fraternité, nous, nous-mêmes par nos propres moyens, aplanissons, puis franchissons les seuils qui séparent des uns des autres ces univers solitaires produisant de l’art régional.

 

Privatisierter Raum Stadtteilzentrum BUZ: Deko oder Kunst aus München?… für 2x 10 000€ Provision…

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Startseite Burger-Archiv: http://jakob-friedl.de/

weitere Links:

Förderverein für unter-und überirdische UrbanismusForschung /Fvfu-uüiUF.e.V. <klick>

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Art BUZZ`l

vollcornform

Langer-Kurzer-Weg zu „FONTANA REGINA“ am Dachauplatz:

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2014 Januar-Juli Skulpturenbau. Aufstellung Juni 2014 …der Maibaum wurde im Nov.2015 abgesägt, weil die Sicherheit des Fundaments des städtischen Ständers (Käthe-Kollwitz-Siedlung) aufgrund unauffindbarer Akten nicht mehr zu gewährleisten war. Ankündigung des Gartenamtes Nov.2015: „Demnächst wird der Maibaumständer ausgegraben und der Platz umgestaltet… „demnächst mehr dazu.

Ps: der Hartinger Maibaum steht traditionellerweise immer 4 Jahre…. der FUF wollte nach den Strapazen des öffentlichen Schmuckbaus am Maibaumplatz in der Expo 2000 Siedlung

7`s Brunnen am Tag des offenen Denkmals:

 

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unten Maibaumkonzeptionen: z.B. Trainingsstation für Monumentalbildhauer, Anträge und Ablehnungen / Archiv des Schriftverkehrs: z.B.  Fördermittelverteilung durch Würstelzupfen / Antwort: „Würstel sind Lebensmittel und keine förderfähigen Zusammenhänge„, Backofennutzung, Vereinstafelskulptur  (abgelehnt) etc: Vereinstafeln mit Bundestagswahlkampf und Homophobie 2017

freibaumbutton

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Das 3. „fuüiuf“ Backofenfest 2019 kann schon mit Malkampfplakatenbeworben werden. Wir schaffen das 3. Fest auch mit willkürlichem Verbot durch das Gartenamt:

Zeitplan:

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jhgjhgk

Mailverkehr „Fontana Suburbia“ Kommission Kunst und Bauen:

unzählige Erinnerungen und !!!fünf Monate!!! später:

Gesendet: Mittwoch, 08. Januar 2020 um 10:42 Uhr
Von: Oberkonservator
An: „Jakob Friedl“ <weihrauchschleuder@gmx.de>
Cc:
Betreff: AW: Fontana Suburbia: Fw: Aw: AW: AW: AW: Ihre Mail vom 9.8.2019

Sehr geehrter Herr Friedl,

 

die Kommission Kunst und Bauen hat in ihrer Sitzung am 12.12.2019 Ihr o. g. Projekt zur Kenntnis genommen und darauf hingewiesen, dass im Falle einer Realisierung Ihrerseits, Sie für die Verkehrssicherheit der Installation verantwortlich sind und haftbar gemacht werden können. Ich bitte dies, zur Kenntnis zu nehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag 
  
Dr. XYXYXYXY | Oberkonservator

Leiter der Städtischen Galerie im Leeren Beutel

 

Gesendet: Freitag, 09. August 2019 um 17:51 Uhr
Von: „oooo“ <oooooregensburg.de> Städtische Galerie
An: „weihrauchschleuder@gmx.de“ <weihrauchschleuder@gmx.de>
Cc: „xxxx“ <Regensburg.de> Museum
Betreff: Ihre Mail vom 9.8.2019

Sehr geehrter Herr Friedl,

haben Sie recht vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Beantwortung Ihrer Anfrage wird urlaubsbedingt eine längere Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag 
  
Dr. XXXX  | Oberkonservator

Leiter der Städtischen Galerie im Leeren Beutel

 

Gesendet: Mittwoch, 07. August 2019 um 13:14 Uhr
Von: Gartenamt
An: Kunstverein
Cc: Gartenamt, Amt für öffentliche Ordnung
Betreff: WG: Beantragung Sondernutzung Kunstaktion Maibaumständer

Sehr geehrter Herr Friedl,mit nachstehender Mail beantragen Sie den Verbleib eines Kunstwerkes über den 8. September 2019 hinaus beim Maibauständer in Burgweinting. Die Installation am 8. September ist über das Versammlungsrecht genehmigt. Hierzu erging vom Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr, von Herrn YYYY am 27.07.2019 beiliegende Nachricht an Sie. Diese Auflagen sind zwingend durch Sie einzuhalten.

Grundsätzlich besteht kein Anspruch darauf, im öffentlichen Raum künstlerische Installationen anzubringen. In der Stadt Regensburg gibt es hierfür spezielle Richtlinien um bei Kunst und Bau eine einheitliche Vorgehensweise zu garantieren. Für die erforderliche Gestattung, ein Kunstobjekt im öffentlichen Raum dauerhaft oder für eine längere Zeit aufzustellen, benötigt es eine Zustimmung durch die Kommission Kunst und Bau, federführend ist das Kulturreferat. Dorthin müssen Sie sich mit aussagekräftigen Unterlagen wenden.

Die Sitzungen der Kommission finden unregelmäßig, je nach Anzahl und Umfang der vorgelegten Anträge statt.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
XXXX

Stadt Regensburg
Gartenamt

Weinweg 8 | 93049 Regensburg
Telefon 0941/507-XXX | Telefax 0941/507-XXX
XXXXX

Von: Kunstverein
Gesendet: Samstag, 27. Juli 2019 20:05
An: Amt für öffentliche Ordnung
Cc: Gartenamt
Betreff: Aw: Versammlung / Kunstaktion Maibaumständer

Sehr geehrter YYYYY (Amt für öffentliche Ordnung)

 vielen Dank dafür, dass Sie uns die rechtliche Lage darlegen.

Um das 2. Problem zu umgehen, werden wir das Rohr auf 4m kürzen.

 

Sehr gehrter XXX (Gartenamt)

wir wollen unserer Plastikwasserrohrinstallation „Fontana Suburbia“, wie in den Erläuterungen vom 19 Juli beschrieben (siehe Anhang!), bis zum 4. Oktober stehen lassen. Der Kunstverein übernimmt die Haftung für eventuelle Schäden.

Ich zitiere aus unserem Schreiben vom 19. Juli:

„….Dem Gartenamt entstehen durch die Kunstaktion weder Aufwand noch Kosten.
Der bestehende Maibaumständer, der zuletzt 2014-2015 einen 25m hohen und weit
ausladenden Junibaum gehalten hat und es mit entsprechenden Konstruktionsunterlagen
vermutlich immer noch tun würde, kann statisch ohne weiteres ein vergleichsweise sehr
leichtes und nur 5m hohes Plastikrohr halten. “

mit freundlichen Grüßen

i.A.

Jakob Friedl

akademischer Bildhauer &

1. Vorstand des gemeinnützigen Fvfu-uüiUF.e.V.

Reibergassl 5

93055 Regensburg

Tel: 0941 28015301

H: 0176 97 87 97 27

 

Gesendet: Freitag, 26. Juli 2019 um 09:04 Uhr
Von: Amt für öffentliche Ordnung
An: Kunstverein
Cc:  Gartenamt, Bauordnungsamt

Betreff: Versammlung / Kunstaktion Maibaumständer

Sehr geehrter Herr Friedl,

bei der Beurteilung der eingereichten Unterlagen wurden folgende problematische Sachverhalte festgestellt:

1. Verbleib bis 08.09.2019

Die Versammlung soll am 08.09.19 stattfinden. An diesem Tag ist die Nutzung des Maibaumständers (Sondernutzung) grundsätzlich über die Versammlungsfreiheit gedeckt. Folgende Punkte sind allerdings zu berücksichtigen:

– alle Einbauten am Maibaumständer müssen sofort am Ende der Veranstaltung wieder entfernt werden,

– die beanspruchte Grünfläche ist im ordentlichen und sauberen Zustand zu hinterlassen,

– entstandene Schäden müssen gemeldet werden und sind zu beheben,

– Reparaturarbeiten sind in Abstimmung mit dem Gartenamt einzuleiten,

– die Abnahme der Flächen hat spätestens zwei Tage nach Beendigung der Nutzung mit dem zuständigen Bezirksmeister,

XXXXZZZZ zu erfolgen. Die Abnahme ist selbstständig ohne weitere Aufforderung zu vereinbaren.

Nach Ende dieser Versammlung, stellt die Nutzung des Maibaumständers allerdings eine genehmigungspflichte Sondernutzung dar, die für den verbleibenden Zeitraum vom Gartenamt der Stadt Regensburg genehmigt werden müsste. Für die Zeit der Nutzung, geht die Verkehrssicherungspflicht auf den Verein bzw. den Veranstalter über. Falls Sie eine Sondernutzung für den Zeitraum ab 08.09.19 beantragen möchten, setzen Sie sich bitte mit XXXX in Verbindung.

2. Länge des Wasserrohres

Das eigentliche Problem ist die Länge des Wasserrohres. Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 16 Buchstabe d) der Bayerischen Bauordnung sind Kunstwerke mit einer Höhe von bis zu 4 m verfahrensfrei. Kunstwerke darüber, benötigen eine Baugenehmigung. Um dieses Problem zu umgehen, sollte das Rohr auf 4 m gekürzt werden. Das Bauordnungsrecht wird auch nicht vom Versammlungsrecht überlagert, d.h. selbst im Rahmen einer Versammlung müssen baurechtliche Vorschriften eingehalten werden. Falls Sie weiterhin ein Wasserrohr mit einer Länge von 5 m verwenden möchten, bitte ich Sie, sich zeitnah

mit dem Bauordnungsamt, ZZZZZ in Verbindung setzen. Grundsätzlich ist zwar weiterhin die Versammlungsbehörde zuständig, der direkte Kontakt mit dem Bauordnungsamt dient der Beschleunigung des Verfahrens.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

YYYYY

Stadt Regensburg
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Str. 11 | 93053 Regensburg
Telefon 0941/507-YYYY| Telefax 0941/507-YYYY

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Funfakts

, die indirekt mit „Fontana Regina“ zu tun haben:

 Sinnstiftender Maibaumschmuck

1 von 2 Modellen mit 1 von 2 Maibaumständermodellen mit sehr langem Betonfundament ( 1 für die Wand, eins mit Kohlekristall und Erdkern…) hier auf dem „Arbeiten am Maibaum“ Flyer

Fotogalerie Vereins_Schaukästen 2017: <klick> ..abgelehnter Vorschlag des FUF 2014: <klick> und <hier verschriftlicht> Punkt 4

 

burger7782 Wertung: 0.0/24 (0 votes cast)

¬ geschrieben von Audroel, nur noch 87 Tage, dann ist Maulwurf


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